Brückenteilzeit macht es möglich
„Muße, nicht Arbeit, ist das Ziel des Menschen“, stellte schon Oskar Wilde fest. Doch auch ein schöner Beruf kann das Leben bereichern – nur nicht ständig. Wer sich während der Arbeit stark engagiert, braucht einen guten Ausgleich im Privatleben. Doch weil die Tage dafür oft zu voll sind, wäre es mitunter sinnvoll, in Teilzeit zu arbeiten, um mehr Zeit zur Regeneration, für Hobbies, Weiterbildung oder eine ehrenamtliche Arbeit zu haben. Bislang galt Teilzeitarbeit als Karrierebremse, weil es kein Zurück gab – mit Folgen: Wer mit reduzierter Stundenzahl arbeitet, verdient weniger und bekommt später eine geringere Rente. Doch seit Januar 2019 gilt für Betriebe mit über 45 Mitarbeitern das Gesetz zur Brückenteilzeit: Ist der Arbeitnehmer seit mindestens sechs Monaten dort angestellt, kann er für ein bis fünf Jahre Brückenteilzeit beantragen und hat danach wieder Anrecht darauf, in Vollzeit zu arbeiten.
Alles unter einem Hut
Die neue Teilzeitfreiheit
Es gibt Situationen im Leben, da ist es sinnvoll, in Teilzeit zu arbeiten. Das gilt für Mütter oder Väter ebenso wie für Arbeitnehmer, die mehr Zeit für ihre Gesundheit, Bildung oder soziales Engagement haben möchten. „Bislang hieß es: Einmal Teilzeit, immer Teilzeit, weil es keinen Rechtsanspruch auf eine Rückkehr zur Vollzeitstelle gab. Das gehört seit Januar 2019 der Vergangenheit an“, freut sich Petra Timm. Vor allem Mütter, von denen laut statistischem Bundesamt über zwei Drittel mit Kindern unter 18 Jahren in Teilzeit arbeiten, werden davon profitieren, dass die sogenannte Teilzeitfalle nicht mehr zuschnappt. Sie können dann später wieder in Vollzeit arbeiten, was sich auch auf das Gehalt und die Rentenansprüche auswirkt. Allerdings hat das neue Gesetz ein paar Einschränkungen: Das Recht auf Brückenteilzeit gilt nur für Betriebe mit mehr als 45 Mitarbeitern und nur für Arbeitnehmer, die schon länger als sechs Monate bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind. Die Brückenteilzeit darf zwischen einem und fünf Jahre dauern. Alte Teilzeitverträge können nicht in Brückenteilzeit umgewandelt werden. (Advertorial)
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