Ein Ventilator und ausreichend Trinken machen heiße Bürotage erträglicher. Ab bestimmten Temperaturen ist Ihr Arbeitgeber sogar verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen.
Wenn sich das Büro im Hochsommer aufheizt, sinkt die Konzentration, und die Arbeit fällt schwer. Bei Hitze am Arbeitsplatz haben Sie zwar kein Recht, einfach nach Hause zu gehen, doch Ihr Arbeitgeber muss für erträgliche Bedingungen sorgen. Was dabei gilt, regelt die Arbeitsstättenregel zu Raumtemperaturen recht klar. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Schwellen wichtig sind, welche Maßnahmen Ihnen zustehen und wie Sie das Thema sachlich ansprechen.
Was die Arbeitsstättenregel zur Temperatur sagt
Maßgeblich ist die Technische Regel für Arbeitsstätten mit der Bezeichnung ASR A3.5, die die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert. Sie nennt als Richtwert, dass die Lufttemperatur am Arbeitsplatz 26 Grad nicht überschreiten soll. An sehr heißen Tagen, wenn es auch draußen wärmer ist, lässt sich das nicht immer einhalten, weshalb die Regel für höhere Temperaturen abgestufte Vorgaben macht.
Die Regel ist kein starres Gesetz mit festen Strafen, sondern eine anerkannte Vorgabe, an der sich Arbeitgeber orientieren müssen. Sie gibt Ihnen aber einen guten Anhaltspunkt, was Sie erwarten dürfen. Entscheidend ist die Lufttemperatur an Ihrem tatsächlichen Arbeitsplatz. An sehr heißen Tagen, wenn auch draußen über 26 Grad herrschen, lässt sich der Richtwert oft nicht halten, und genau dann greifen die abgestuften Maßnahmen. Mit diesem Wissen können Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber auf eine sachliche Grundlage stellen.
Die Schwellen ab 26, 30 und 35 Grad
Die Regel kennt drei wichtige Stufen, jeweils bezogen auf die Lufttemperatur im Raum. Übersteigt sie 26 Grad und ist es auch draußen so warm, sollte der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Ab mehr als 30 Grad muss er wirksame Maßnahmen treffen, um die Belastung zu senken. Übersteigt die Lufttemperatur sogar 35 Grad, ist der Raum ohne besondere technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen für die Zeit der Überschreitung nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Diese Abstufung zeigt, dass mit steigender Temperatur auch die Pflichten des Arbeitgebers wachsen. Bei mäßiger Wärme genügen einfache Vorkehrungen, bei großer Hitze sind deutlichere Schritte gefragt. Für Sie bedeutet das, je heißer es wird, desto mehr dürfen Sie an Abhilfe erwarten. Bleibt der Arbeitgeber untätig, obwohl es dauerhaft sehr heiß ist, können Sie das mit Verweis auf diese Vorgaben ansprechen.
Welche Maßnahmen es gibt
Die Maßnahmen reichen von Pflichten des Arbeitgebers bis zu organisatorischen Lösungen. Fenster mit direkter Sonneneinstrahlung muss er mit einem wirksamen Sonnenschutz wie Jalousien oder Rollos ausstatten, und frühes Lüften am Morgen nutzt die kühle Nachtluft. Ventilatoren sorgen für Bewegung in der Luft, und ab mehr als 30 Grad gehört auch die Bereitstellung geeigneter Getränke zu den Maßnahmen. Schon diese Mittel verbessern das Arbeiten an heißen Tagen spürbar.
Ein Sonnenschutz an den Fenstern ist die wirksamste einfache Maßnahme. Heruntergelassene Jalousien halten die Wärme draußen, bevor sie den Raum überhaupt aufheizt.
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit anpassen, etwa durch einen früheren Beginn oder gleitende Arbeitszeiten, um die heißen Nachmittagsstunden zu meiden. Eine gelockerte Kleiderordnung und zusätzliche kurze Pausen entlasten zusätzlich. Welche Maßnahme passt, hängt vom Betrieb und vom Arbeitsplatz ab. Wichtig ist, dass überhaupt etwas geschieht, sobald es dauerhaft zu warm wird.
Kein Anspruch auf hitzefrei
Einen rechtlichen Anspruch, bei Hitze einfach die Arbeit niederzulegen oder nach Hause zu gehen, gibt es nicht. Der Arbeitgeber hat aber eine Fürsorgepflicht und muss Ihre Gesundheit schützen. Solange er für erträgliche Bedingungen sorgt, müssen Sie weiterarbeiten, auch wenn es unangenehm warm ist. Eigenmächtig die Arbeit einzustellen, kann arbeitsrechtliche Folgen haben, deshalb ist der sachliche Weg über das Gespräch der bessere.
Besonders schützenswert sind bestimmte Gruppen, etwa Schwangere, ältere Beschäftigte oder Menschen mit Vorerkrankungen, für die große Hitze ein echtes Gesundheitsrisiko ist. Hier sollte der Arbeitgeber besonders aufmerksam sein und individuelle Lösungen ermöglichen. Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, sprechen Sie Ihre Situation offen an. So lassen sich passende Maßnahmen finden, bevor die Hitze zur Belastung für Ihre Gesundheit wird.
Das Thema sachlich ansprechen
Wenn es an Ihrem Arbeitsplatz regelmäßig zu heiß wird, sprechen Sie das ruhig und sachlich an, statt sich nur zu ärgern. Wenden Sie sich an Ihre Führungskraft und, falls vorhanden, an den Betriebs- oder Personalrat, der sich um den Arbeitsschutz kümmert. Schildern Sie die Situation konkret, etwa mit der gemessenen Lufttemperatur, und bringen Sie eigene Vorschläge ein. Ein gemeinsamer Ton wirkt mehr als eine Forderung.
Oft lassen sich schnelle Verbesserungen finden, an die zuvor niemand gedacht hat, etwa ein Sonnenschutz oder eine flexiblere Arbeitszeit. Treten mehrere Kollegen gemeinsam und freundlich auf, fällt es dem Arbeitgeber leichter, eine Lösung umzusetzen. So sorgen Sie für bessere Bedingungen, ohne den Betriebsfrieden zu stören. Ein sachliches Gespräch zur rechten Zeit ist der wirksamste Hebel gegen die Sommerhitze im Büro.
Fotos: Textnetz, Generiert mit KI








