fbpx

Am 1. Mai 2015 trat das Gesetz „für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ in Kraft. „Hinter dem sperrigen Namen versteckt sich nichts anderes als der Versuch, den Anteil von Frauen in Führungspositionen von rund 100 Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Großunternehmen wesentlich zu erhöhen“, erklärt Petra Timm, Pressesprecherin des Personaldienstleisters Randstad, und ergänzt: „Der Plan scheint dort aufzugehen. Nach zwei Jahren liegt die Quote mit über 28 Prozent noch nicht ganz bei den angestrebten 30 Prozent, aber es setzt offenbar ein Umdenken ein“. Anders sieht es in nichtbörsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen aus. Dort sitzen gerade einmal 19 Prozent Frauen im Aufsichtsrat. Diese Unternehmen sind durch das Gesetz verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungsebenen festzulegen, sie zu veröffentlichen und über das Erreichen öffentlich zu berichten. Dieser Teil des Gesetzes ist jedoch (noch) nicht sehr erfolgreich: So hat sich beispielsweise in der Finanz- oder Versicherungsbranche der Frauenanteil seit 2015 in der obersten Führungsebene, der Geschäftsführung oder im Vorstand kaum erhöht. (Advertorial)

Foto: Jeanette Dietl/Fotolia/randstad