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Es gibt verschiedene Gründe, warum Senioren im Ruhestand weiterarbeiten. Viele brauchen neben der staatlichen Rente mehr Geld, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Andere wissen mit der neuen Freiheit nichts anzufangen oder fühlen sich zu jung für das Rentnerleben. Und auch viele Unternehmen sind froh, wenn sie auf die Erfahrung langjähriger Mitarbeiter zurückgreifen können. Sie beschäftigen die Senioren dann in Ferienzeiten oder wenn viel zu tun ist. Doch Achtung: Bevor ein Rentner eine Beschäftigung beginnt, sollte er oder sie sich über die gültigen Grenzen für Zusatzverdienste informieren.

Denn wieviel ohne Auswirkungen auf den Rentenanspruch dazu verdient werden darf, hängt vom Lebensalter ab. Hierzu Petra Timm, Pressesprecherin beim Personaldienstleister Randstad : „Seit 2017 bietet das Flexi-Rentengesetz mehr Freiheit: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf unbegrenzt dazu verdienen, muss den Verdienst aber versteuern.“ Ein Rentner, der nach der Regelaltersgrenze arbeitet, ist von den Beiträgen zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung befreit. Entscheidet er sich jedoch dafür, auf freiwilliger Basis den Arbeitnehmeranteil an der Rentenversicherung zu zahlen, kann er seine Rente erhöhen. Und wer seine Regelaltersrente erst später in Anspruch nimmt, bekommt für jeden Monat, den er weiterarbeitet, einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze kürzer tritt und in den Vorruhestand geht, ist in puncto Zusatzverdienst deutlich eingeschränkter. Arbeiten ist auch hier möglich, die Tätigkeit muss allerdings dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Bis zu 6.300 Euro im Kalenderjahr sind anrechnungsfrei. In welchem Zeitraum des Jahres diese Summe eingenommen wird, spielt keine Rolle. Hierzu noch einmal Petra Timm von Randstad: „Verdient ein Vorruheständler mehr als 6.300 Euro jährlich, wird der darüberhinausgehende Betrag durch 12 geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.“ Deshalb macht es durchaus Sinn, sich vorab beim Rentenversicherungsträger beraten zu lassen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Und im Gegensatz zur Arbeit nach der Regelarbeitsgrenze ist Zusatzverdienst während des Vorruhestands versicherungspflichtig – es wird also weiter für die Rente eingezahlt.

Bis zum 67. Lebensjahr Vollzeit zu arbeiten, klingt für die meisten Menschen nicht verlockend. Doch wer 1964 oder später geboren wurde, wird sich mit dem Gedanken anfreunden müssen. Aber es gibt Alternativen: Viele Arbeitgeber ermöglichen es Mitarbeitern, die älter als 55 Jahre sind, in Altersteilzeit zu gehen. Das heißt, die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente wird halbiert, um den Arbeitnehmern den Übergang in die Rente zu erleichtern und die Position gleitend mit jüngeren Kollegen zu besetzen. Da gleichzeitig der Stundenlohn um mindestens 20 % erhöht werden muss, reduziert sich das Einkommen nicht so stark wie die Arbeitszeit – was vielen Mitarbeitern die Entscheidung erleichtert. Sie können so langsam und abgestuft in den Ruhestand „gleiten“, das Unternehmen hat genug Zeit, jüngeren Nachwuchs für die freiwerdende Stelle auszubilden. Prinzipiell stehen für Altersteilzeit zwei Modelle zur Verfügung. Beim Kontinuitätsmodell reduziert sich die Arbeitszeit während der gesamten Altersteilzeit. Meist wird jedoch das sogenannte Blockmodell genutzt. Hierzu Petra Timm: „Beim Blockmodell wird die Altersteilzeit in zwei gleiche Phasen unterteilt: In der Arbeitsphase arbeitet der Angestellte normal weiter, bekommt aber weniger Lohn. Darauf folgt die Freistellungsphase, in der nicht mehr gearbeitet, aber der Lohn weitergezahlt wird.“ Wichtig für Arbeitgeber: für das Blockmodell ist eine Insolvenzsicherung verpflichtend, damit das Wertguthaben, das während der Arbeitsphase aufgebaut wird auch dann noch verfügbar ist, wenn das Unternehmen während der Freistellungphasen insolvent werden sollte. Arbeitnehmer, die während der Altersteilzeit ihre Finanzen aufbessern möchten, können monatlich nicht mehr als 450 Euro dazu verdienen. Und: die Arbeit darf die Interessen des Arbeitgebers nicht verletzten, wenn beispielsweise für die Konkurrenz oder einen Kunden gearbeitet wird. Um hier keine Probleme zu bekommen, empfiehlt sich immer ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber. (Advertorial)

Foto: Boggy/Fotolia/randstad