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(Advertorial) Neben dem Vollzeitjob arbeiten sie im Supermarkt, als Yoga-Lehrer oder Haushaltshilfe: Midijobber, die zwischen 450,01 und 850 Euro pro Monat verdienen und weniger Beiträge als ihr Arbeitgeber in die Sozialversicherung zahlen müssen. Allerdings waren bisher nicht nur die Beiträge, sondern auch die späteren Leistungen aus der Rentenversicherung niedriger. Das ändert sich: „Midijobber können ab Juli 2019 bis zu 1.300 Euro monatlich verdienen, mit der Neuregelung steigen auch die Rentenansprüche“, weiß Randstad-Sprecherin Petra Timm. Denn trotz der reduzierten Beiträge berechnet sich der Rentenanspruch dann so, als seien die vollen Beiträge abgeführt worden. Davon profitieren auch Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 25 Wochenstunden, die künftig in die Kategorie der Midijobber rutschen und weniger in die Rentenversicherung einzahlen müssen.

Der große Trend zum Nebenjob

Zweitbeschäftigungen erleben hierzulande einen Boom, mehr als drei Millionen Nebenjobber gibt es mittlerweile. Dabei beschreibt der Begriff längst nicht mehr ausschließlich Menschen, die auf mehrere Jobs angewiesen sind, um zu überleben. Immer mehr Beschäftigte sind auf die Suche nach zusätzlichen Arbeitserfahrungen, die Spaß machen oder Prestige einbringen. Das hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer Studie herausgefunden. Kein Wunder also, dass Zweitjobber zunehmend auf versierte Personaldienstleister wie Randstad setzen. Arbeitnehmer profitieren hier in mehrfacher Hinsicht: Durch wechselnde Kundeneinsätze können sie umfangreiche Fachkompetenz in verschiedenen Bereichen sammeln. Hinzu kommen gezielte und nachhaltige Qualifikationsangebote. Auch dass Beschäftigte finanziell gleichgestellt sind, ist ein Vorteil der Zeitarbeit.

Jobben neben dem Studium

Es gibt viele Möglichkeiten, neben dem Studium Geld zu verdienen – von einfachen Aushilfstätigkeiten bis hin zu anspruchsvollen Aufgaben. Im besten Fall verdienen sich Studierende durch den Nebenjob nicht nur etwas dazu, sondern erhalten auch Einblicke in ihr späteres Berufsfeld. Zunehmend begehrt sind daher Jobs über Personaldienstleister. „Künftige Akademiker profitieren als Zeitarbeiter doppelt“, Frau Timm von Randstad Deutschland. Zum einen sammeln sie praktische Erfahrungen in verschiedenen Bereichen und finden so leichter heraus, welche Aufgabenfelder sie interessieren. Zum anderen knüpfen sie wertvolle Kontakte mit Unternehmen. Das kann sich als sehr hilfreich für den Berufseinstieg nach dem Studium erweisen. Denn viele interessante Jobs werden heute bevorzugt intern vergeben. Wer den Arbeitgeber bereits kennt und ihn von den eigenen Fähigkeiten überzeugen konnte, ist möglicherweise später auch ein erster Anwärter auf den Traumjob. Außerdem ermöglicht Zeitarbeit über Arbeitszeitkonten, dass vor Klausuren weniger und dafür in den Ferien mehr gearbeitet werden kann. Wichtig zu wissen: 450 Euro im Monat sind erlaubt, damit Studenten weiterhin in vollem Umfang Bafög erhalten. In den Semesterferien dürfen sie aber mehr verdienen.

Nützliche Tipps für den Zweitjob

Die Zahl der Beschäftigten mit Zweitjob wächst. Das hat verschiedene Gründe. Ob aus Spaß oder finanzieller Notwendigkeit: „Grundsätzlich darf jeder Arbeitnehmer einen Nebenjob haben. Das ergibt sich schon aus dem Grundgesetz, das die Freiheit des Berufs gewährt“, weiß Petra Timm. Dennoch gilt es, einige Regeln zu beachten.

  • Mit dem Arbeitgeber sprechen: Steht eine Anzeige-Klausel im Arbeitsvertrag, muss dem Chef der Nebenjob gemeldet werden. Dazu raten Experten auch dann, wenn eine Zustimmung nicht notwendig ist. Petra Timm: „Wird der Nebenjob verschwiegen und der Chef erfährt davon, kann das unnötig das Hauptarbeitsverhältnis belasten.“
  • Hauptjob geht vor: Der Arbeitnehmer muss seinen Pflichten aus der Vollzeitstelle weiter nachkommen. Und es gilt: kein Nebenjob bei der Konkurrenz.
  • Arbeits- und Ruhezeiten einhalten: Die Nebentätigkeit darf zusammen mit dem Hauptjob die gesetzliche Höchstarbeitszeit – im Regelfall 48 Stunden pro Woche – nicht überschreiten oder die Einhaltung der nächtlichen Ruhezeit von elf Stunden täglich beeinträchtigen.
  • Urlaub ist zum Erholen da: Nebenjobs sind während des gesetzlichen Mindesturlaubs tabu. Das sind bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Urlaubstage. Hat der Arbeitnehmer mehr freie Tage, könnte er an diesen arbeiten. Viele Arbeitgeber sehen das aber nicht gern. Immerhin gewähren sie den zusätzlichen Urlaub zur Erholung.
  • Zuverdienst im Nebenjob: Der Gesetzgeber macht hier keine Einschränkungen. Beschäftigte dürfen im Prinzip so viel verdienen, wie sie wollen.
  • Wann Steuern fällig werden: Ein Minijobber darf bis zu 450 Euro im Monat unversteuert dazuverdienen. Darüber steigen die Sozialversicherungsbeiträge langsam an, bis 850 Euro zahlt der Arbeitgeber das Gros der Beiträge in die Sozialversicherung. Diese obere Entgeltgrenze für Midijobs wird ab Juli 2019 auf 1.300 Euro angehoben. Dadurch profitieren mehr Zweitjobber von günstigeren Sozialabgaben und steigenden Rentenansprüchen. 
 
 
 
 
 
 
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