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Nicht ohne mein Smartphone

Aus dem Alltag ist das Smartphone nicht mehr wegzudenken. Auch am Arbeitsplatz wollen viele Beschäftigte auf ihren digitalen Begleiter nicht verzichten. Doch sie sollten wissen: „Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, die Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit zu untersagen“, weiß Randstad-Expertin Petra Timm. Liegt aber beispielsweise ein familiärer Notfall vor, muss die Erreichbarkeit gewährleistet sein – entweder durch den Dienstanschluss oder durch das eigene Mobiltelefon. Auf der sicheren Seite sind Angestellte, die offene Fragen mit dem Chef klären: Was ist im Unternehmen in Bezug auf das Smartphone erlaubt? Und gibt es eine klare Weisungslage vom Arbeitgeber? Häufig wird es jedoch so sein, dass eine Nutzung nicht klar geregelt ist. Dann empfiehlt es sich, das Handy auf stumm zu schalten und nur kurz die privaten E-Mails zu checken oder eine Nachricht zu tippen. Und bei beruflichen Besprechungen bleibt das Smartphone besser in der Tasche.

Am Arbeitsplatz privat online?

Ein kurzer Klick ins eigene E-Mail-Postfach oder zwischen zwei dienstlichen Anrufen schnell noch Konzertkarten kaufen: In vielen Büros wird der Internetzugang auch für Privates genutzt. Darüber freut sich jedoch nicht jeder Vorgesetzte. Hier gilt: „Solange der Arbeitsvertrag die private Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht ausdrücklich erlaubt, ist diese untersagt“, warnt Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Auf der sicheren Seite sind Angestellte immer dann, wenn die private Nutzung zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung oder in der Betriebsordnung ausdrücklich gestattet ist. Ratsam ist auch, den Vorgesetzten um Erlaubnis zu fragen. Gibt er sein Einverständnis, sollte die Zeit für privates Surfen aber nicht unnötig ausgedehnt werden. Zum einen wird dadurch bezahlte Arbeitszeit verschwendet, zum anderen ist eine niedrige Produktivität häufig ein Grund für Überstunden. Expertin Timm empfiehlt darüber hinaus, private E-Mails auch in einem als „privat“ gekennzeichneten Ordner zu abzulegen.

Eine Frau tippt auf ihrem Smartphone: Soziale Netzwerke sind sehr beliebt.

Nutzer sozialer Netzwerke sollten Beruf und Privatleben nicht zu stark vermischen.

Soziale Netzwerke und ihre Tücken

Soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram werden immer beliebter. Oft gilt: je mehr Freunde, desto besser. Laut dem Randstad Arbeitsbarometer sind über die Hälfte der Arbeitnehmer mit Kollegen vernetzt und bis zu 48 Prozent mit ihren Vorgesetzten. Manchmal geschieht das unter sozialem Druck, weil einem der Chef eine Freundschaftsanfrage geschickt hat und die Kollegen auch mit ihm befreundet sind. Doch Privatleben und Job sollten nicht zu sehr miteinander verschmelzen. „Über soziale Medien gibt ein Mitarbeiter häufig mehr von sich preis, als er denkt“, sagt Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Wer die Freundschaftsanfrage seines Chefs annimmt, sollte sich daher auf jeden Fall genau überlegen, welche Profildetails oder Einträge er sehen darf. Hierbei bietet es sich an, die Privatsphäre-Einstellungen genau zu studieren. Gut beraten sind außerdem diejenigen, die vor dem Drücken des „Senden“-Buttons noch einmal ein paar Sekunden über das nachdenken, was gerade in die Welt geschickt wird.

Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Smartphone, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten. Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Frau Timm. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft. Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein. (Advertorial)

 

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Fotos: oatawa/fotolia/randstad, Wavebreak Media/123rf/randstad